Finanzierungsbedingungen

Laura Schaad - 02.06.2020

Finanzierungsbedingungen

 

Zu welchen Bedingungen kann ein KMU eine Finanzierung erhalten? Günstig oder teuer, mit Sicherheiten oder blanko? Was bedeuten all diese Fachbegriffe rund um Zins, Rückzahlung, Laufzeit, Auflagen, Sicherheiten? Und welchen Einfluss haben Sie auf die Finanzierung eines KMU? Das sind einige der am häufigsten gestellten Fragen bei Systemcredit. Hier finden Sie die Antworten dazu.

 

Autoren: Daniel V. Christen, Laura Schaad

 

Wie wir Ihnen bereits in einer früheren Serie gezeigt haben, gibt es für verschiedenartige Finanzierungsbedürfnisse von KMU unterschiedliche Lösungen von unterschiedlichen Finanzierungsgebern. Für diese wiederum müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden und unterschiedliche Dokumente eingereicht werden. Doch an welche Bedingungen sind diese Finanzierungen typischerweise geknüpft?

 

Finanzierungsbedingungen

Wenn Sie eine Finanzierung beantragen, so wird der Finanzierungsgeber immer Bedingungen stellen, damit er Ihre Finanzierung bewilligt und das Geld auszahlt. Leihen Sie einem Freund privat Geld, so machen Sie das ja auch. Die einfachste Bedingung ist, dass ein Kredit immer nach einer bestimmten Laufzeit zurückbezahlt werden muss. Sonst wäre es ja ein Geschenk – und KMU wird nichts geschenkt wie wir alle wissen. Während der Laufzeit bezahlen Sie Zinsen und diverse weitere Gebühren. Und der KMU muss während der ganzen Laufzeit bestimmte Auflagen einhalten. Auch die Rückzahlung kann ganz unterschiedlich vereinbart werden. Und je nach Bonität muss der KMU oder sogar der Inhaber des kreditsuchenden KMU Sicherheiten hinterlegen.

 

Zinsen und Gebühren

Bei einem Kredit leihen Sie Geld von einer Drittperson aus. Und diese will dafür entschädigt werden: bei einem Kredit mit den Zinsen, welche der Schuldner an den Gläubiger als Preis für das ausgeliehene Geld zahlt. Wie hoch dieser Preis für eine risikobehaftete Finanzanlage wie einem Kredit sein soll, wird in der modernen Kapitalmarkttheorie vom 1990 nobelpreisprämierten «Capital Asset Pricing Modell» beantwortet. Dieses haben William F. Sharpe und andere um 1960 aus den kurz vorher publizierten Forschungserkenntnissen der Portfoliotheorie von Markowitz abgeleiteten: Dem Gläubiger entgeht durch das Ausleihen als Kredit zunächst die Möglichkeit, mit demselben Geld weiterhin selbst eine Rendite zu erarbeiten, es zum Beispiel in sichere Staatsanleihen anzulegen. Mindestens die entgangene Rendite dieser «risikolosen Anlage» muss der Kreditnehmer also schon bezahlen. Dazu addieren sich dann alle möglichen Zuschläge für das als höher zu bewertende Risiko eines KMU als Schuldner, verglichen mit dem Risiko der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Schuldnerin. Für diese firmenindividuellen Zuschläge haben Finanzierungsgeber mehr oder weniger komplexe Ratingsysteme im Einsatz. Und zum Schluss kommen noch Zuschläge für die Betriebskosten des Finanzierungsgebers und seine Gewinnmarge oben drauf.

Wir von Systemcredit bestehen bei den Finanzierungsgebern immer darauf, dass dank des «Kreditdossiers» und der Effizienz der Prozesse die Kosten bei der Behandlung und Betreuung von Finanzierungsanträgen unserer KMU-Kunden tiefer sind und deshalb Sonderkonditionen beim Zins gelten müssen.

Neben den auch betragsmässig wichtigen Zinsen sind Finanzierungen immer mit weiteren Gebühren verbunden. In den letzten Jahren konnten Finanzierungsgeber aus verschiedensten Gründen an Finanzierungen, insbesondere an Firmenkrediten, nur noch wenig verdienen. Sie sind deshalb dazu übergegangen, ihre Ertragsmarge mithilfe von Gebühren wieder zu erhöhen. Der Fantasie sind am Markt offenbar wenig Grenzen gesetzt: Kontoeröffnungsgebühr, Kontoführungsgebühr, Kontoauszugsgebühr, Dossierbearbeitungsgebühr, Kreditbereitstellungsgebühr, Auszahlungsgebühr, Kreditführungsgebühr, etc.

Bei Systemcredit vereinbaren wir mit den teilnehmenden Finanzierungsgebern, dass möglichst viele Gebühren für unsere KMU-Kunden entfallen: Schliesslich sparen mit dem «Kreditdossier» von Systemcredit nicht nur Sie als Unternehmer viel Papierkram und Zeit, sondern es profitiert auch der Finanzierungsgeber von Effizienzgewinnen. Deshalb verlangen wir immer Sonderkonditionen bei den Gebühren für unsere Kunden.

 

Rückzahlung und Amortisationen

Viel dreht sich bei den Finanzierungsbedingungen um die Rückzahlung – im Fachjargon «Amortisation» genannt – des ausgeliehenen Geldes und der Zinsen durch den Schuldner an den Gläubiger. Im zum Voraus definierten «Tilgungsplan» werden entweder Finanzierungen mit Amortisation, also Rückzahlung in Raten, oder ohne Amortisation, die einmalige Tilgung des Kredits am Ende der Laufzeit, festgelegt. Amortisationszahlungen werden üblicherweise in jährlichen, vierteljährlichen, seltener in monatlichen Tranchen vereinbart. Es lohnt sich aber, dem Finanzierungsgeber alternative Vorschläge zu machen: Eine Investition braucht immer etwas Zeit, bis sie dem KMU einen Mehrwert generiert. So muss eine Maschine erst gekauft, geliefert, montiert und justiert sein, bis sie reibungslos und produktiv läuft. Oder eine Werkhalle zuerst gebaut und mit Betriebsamkeit gefüllt werden. Um in solchen Fällen die Liquidität zu schonen und Fristenkongruenz – die «goldene Bilanzregel» – zu erreichen, kann etwa vereinbart werden, dass die Rückzahlungsraten erst nach einer gewissen Frist beginnen, nämlich dann wenn die Investition sich auszuzahlen beginnt. Oder KMU mit grossen saisonalen Schwankungen können zum Beispiel vereinbaren, dass sie in der tiefen Saison nicht amortisieren müssen, dafür in der Hochsaison umso mehr.

Wir von Systemcredit empfehlen unseren KMU-Kunden, eine regelmässige Amortisation schon während der Laufzeit zu vereinbaren: das reduziert die Zinslast überproportional, zwingt den KMU zu einer gewissen Ausgabendisziplin und verhindert eine sehr grosse finanzielle Belastung am Ende der Laufzeit. Selbstverständlich bezahlen Sie die erwähnten Zinsen bei der Amortisation nicht mehr auf der gesamten Kreditsumme, sondern nur noch auf der ausstehenden Restschuld.

 

Laufzeit

Dafür, dass Sie einen bestimmten Geldbetrag als Finanzierung zur Verfügung gestellt bekommen, bezahlen Sie also Zinsen an den Finanzierungsgeber. Da Sie das Geld wieder zurückgeben müssen, spielt auch die Zeitdauer eine Rolle: Je länger Sie das Geld eines Dritten nutzen dürfen, desto mehr könnte schief gehen, desto höher also das Risiko und desto höher deshalb der zu bezahlende Zins.

 

Auflagen

Wenn Ihr KMU eine Finanzierung erhält, muss er während der gesamten Laufzeit bestimmte Auflagen einhalten. Diese zielen darauf ab, dass die Position des Finanzierungsgebers sich nicht wesentlich verschlechtert gegenüber demjenigen Zustand, welcher dieser bei der Prüfung des Finanzierungsantrags festhielt. Was sind typische Auflagen?

Die häufigste Bestimmung ist, dass der KMU seinen Jahresabschluss dem Finanzierungsgeber einreichen muss. Oft ist dies sogar gesetzlich so vorgesehen.

Offensichtlich darf die Verschuldung nicht weiter ansteigen, denn das würde die Schuldentragfähigkeit des KMU reduzieren. Eine typische Auflage ist es, dass der KMU keine neuen Verschuldungen eingehen darf ohne vorheriges Einverständnis des bisherigen Finanzierungsgebers. Oder aber ein Grenzwert für die Kennzahl «Fremdfinanzierungsgrad», oft auch «Verschuldungsgrad» genannt wird, der nicht überschritten werden darf.

Der KMU sollte zudem jederzeit zahlungsfähig sein, und zwar nicht nur für die Bezahlung des Schuldzinses und der Amortisationsraten an den besorgten Gläubiger, sondern für sämtliche gerechtfertigten Forderungen. Sonst droht ja der Konkurs und der Gläubiger sähe seine vertraglich privilegierte Position unter dem Hammer des Konkursgerichts sich verschlechtern. Grenzwerte für Kennzahlen wie «Liquiditätsgrad 2» spielen deshalb eine wichtige Rolle, aber auch etwa die Auflage, den gesamten Zahlungsverkehr über die kreditgebende Bank abzuwickeln, damit diese den Cashflow überwachen kann.

Mit der Finanzierung will der KMU ja einen Mehrwert erwirtschaften, indem die Investition die Profitabilität ansteigen lässt. Diese Mehrwert muss nicht zuletzt auch dazu dienen, die Schuldzinsen zu zahlen und die Finanzierung zu amortisieren. Oft gesehene Auflagen zur Fähigkeit, nachhaltig Mehrwert zu schaffen sind untere Grenzwerte für Rentabilitätskennzahlen wie etwa die «Betriebsmarge», der «EBITDA» oder ganz wichtig der «Cashflow».

Systemcredit empfiehlt hier, offen für die legitimen Bedürfnisse des Finanzierungsgebers zu sein, aber die verwendeten Begriffe fachlich und als Grenzwert exakt zu definieren und darauf zu schauen, dass der periodische Nachweis am Ende nicht zu viel Papierkram verursacht.

 

Sicherheiten

Wenn ein Dritter Geld ausleiht, so geht er ein gewisses Risiko ein, es nicht zurückzuerhalten. Der Finanzierungsgeber hat nun grundsätzlich zwei Möglichkeiten, mit diesem Risiko umzugehen:

Entweder einen hohen Zins für hohes Risiko verlangen, was vor allem bei fehlender Bonität sicherstellen soll, dass ein grösserer Teil des Kredits rasch zurückgeführt wird. Das Thema «Bonität» haben wir bereits in einem vorhergehenden Artikel «Anforderungen für eine Bankenfinanzierung» behandelt.

Oder ein wertvolles Pfand verlangen, das der Finanzierungsgeber zu Geld machen darf, sollte der Schuldner den Vertrag nicht einhalten. Ein solches Pfand wird in Zusammenhang mit Finanzierungen «Sicherheit» genannt.

Die Bandbreite reicht von der Einräumung eines Eigentumsvorrechts oder Verwertungsrechts am finanzierten Vermögensteil über die Übereignung von bewert- und verwertbaren Mobilien oder Immobilien bis zur persönlichen Haftung des Unternehmers oder ihm nahestehender Personen.

Von Finanzierungsgebern gerne gesehen wird die persönliche, solidarische Haftung des Unternehmers für Firmenschulden. Es spricht Bände über die Verbundenheit mit und den Einsatzwillen für den eigenen KMU, wenn der Inhaber oder das Leitungsteam bereit sind, für Firmenschulden einzustehen. Natürlich kann das gravierende Folgen auf das Privatvermögen haben, die gut überlegt (und am Familientisch erst besprochen…) sein wollen.

Ein Spezialfall der Sicherheiten sind staatliche Bürgschafts- und Garantieinstitute, welche aus wirtschaftspolitischen Gründen kommerzielle Finanzierungen mit einer staatlichen Sicherheit erst möglich machen, oder verbilligen. Die COVID-19-Kredite sind kürzlich aufgrund solcher staatlichen Garantien über die vier Schweizerischen Bürgschaftsgenossenschaften (BG Ost-Süd, Bürgschaft Westschweiz, BG Mitte, BG SAFFA für Frauen) vergeben worden.

Wir von Systemcredit empfehlen unseren KMU-Kunden auf Finanzierungssuche immer, die Offerten auch in Hinblick auf verlangte Sicherheiten genau zu vergleichen. Dabei liegt der Teufel oft im Detail: Banken lassen sich im Kleingedruckten ihrer Verträge oft standardmässig das Verwertungsrecht an sämtlichen Debitoren übereignen. Übersieht man diesen Standardpassus, schliesst das später einige sinnvolle und nützliche Finanzierungsarten aus, was Mehrkosten und Inkongruenzprobleme verursachen kann. Wir empfehlen deshalb immer, Offerten für eine Finanzierung ganz ohne Sicherheiten zu verlangen, und dann mit einer sauberen Basis in Verhandlungen einzusteigen.

 

Wie genau werden Zinsen, Amortisationen, Laufzeit und Sicherheiten überhaupt bestimmt? Gelten diese Bestimmungen bei allen Finanzierungsgebern und welche Tricks können Sie anwenden, um für Ihr KMU Finanzierungen zu attraktiven Bedingungen zu erhalten? Dazu werden wir Ihnen in den nächsten drei Teilen «Finanzierungsbedingungen von Banken», «Finanzierungsbedingungen von Crowdlendern» und «Finanzierungsbedingungen von Spezialanbietern» mehr erzählen.